Entgeltlich oder entgeldlich – Die richtige Schreibweise

10.05.24 Häufige Rechtschreibfehler Lesedauer: 2min

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Es gibt Begriffe in der deutschen Rechtssprache, die in der Alltagssprache selten verwendet werden, weshalb die korrekte Rechtschreibung dieser Begriffe nicht allen bekannt ist. Zu diesen Begriffen gehört auch „entgeltlich/entgeldlich“. Dieser Begriff bedeutet, dass für eine Leistung oder ein Gut eine Gegenleistung gefordert wird. Aufgrund der Bedeutung sind sich viele unsicher, welche Schreibweise nun korrekt ist.

Die richtige Schreibweise von „entgeltlich“

Die richtige Schreibweise von „entgeltlich/entgeldlich“ ist die mit einem zweiten „t“, da sich das Adjektiv vom Verb „entgelten“ ableitet. Das Adjektiv bezeichnet Transaktionen, bei denen Güter oder Dienstleistungen gegen Bezahlung oder andere Gegenleistungen ausgetauscht werden.

Richtige Schreibweise

entgeltlich

 

Falsche Schreibweise

entgeldlich

endgeldlich

Da das Adjektiv „entgeltlich“ vom Verb „entgelten“ abgeleitet wird, ist nur die Schreibweise mit zwei „t’s“ korrekt. Alle anderen Schreibweisen mit einem oder zwei „d’s“ sind falsch, denn trotz der geldlichen Bedeutung des Adjektivs stammt das Wort nicht, wie viele annehmen, vom Subjektiv „Geld“ ab.

Beispiele

  • Die Beratungsdienste werden von der Firma ausschließlich entgeltlich angeboten.
  • Sie entschied sich, ihre Kunstwerke entgeltlich statt kostenlos zu veröffentlichen.
  • Er bietet seine fotografischen Fähigkeiten entgeltlich auf Veranstaltungen an.

Erklärung der richtigen Schreibweise

Wie bereits zuvor angemerkt, leitet sich „entgeltlich“ von dem Verb „entgelten“ ab, wodurch sich die richtige Schreibweise der beiden Bestandteile „ent-“ und „-geltlich“ ergibt.

Die Vorsilbe „ent-“ hat keinen Bezug zu dem Begriff „Ende“ und leitet sich nicht von diesem ab. Die Vorsilbe verfügt über eine ähnliche Bedeutung wie „ab-“ oder „aus-“ und wird auch in weiteren Begriffen wie „entdecken“ oder „entkommen“ verwendet.

Verwechslungsgefahr besteht mit der Vorsilbe „end-“, die von dem Begriff „Ende“ abgeleitet und für Begriffe verwendet wird, die einen kontextuellen Zusammenhang zu „Ende“ haben (z. B.: Endspiel, Endegegner usw.). In dem Fall von „entgeltlich“ besteht kein Zusammenhang zu „Ende“, wodurch die Vorsilbe „ent-“ korrekt ist.

Der zweite Teil des Wortes leitet sich von dem Verb „gelten“ ab, nicht von dem Nomen „Geld“. „Gelten“ bedeutet so viel wie „wert sein“ oder „gültig sein“ und verfügt über keine direkte monetäre Bedeutung, ebenso wie der Begriff „entgeltlich“. Somit ist hierbei die Schreibweise „-geltlich“ immer korrekt.

Merke: Der Begriff „entgeltlich“ setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen:

  • „ent-“: Vorsilbe
  • „-geltlich“: Abgeleitet von dem Verb „gelten“

Somit ergibt sich die richtige Schreibweise: E-N-T-G-E-L-T-L-I-C-H

Häufig gestellte Fragen

Das Adjektiv „entgeltlich“ bedeutet, dass man für etwas Materielles oder eine Dienstleistung mit Geld oder anderen Gegenleistungen bezahlt.

Das Adverb „entgeltlich“ stammt vom Verb „entgelten“ ab, weshalb es mit zwei „t“ geschrieben wird: E-N-T-G-E-L-T-L-I-C-H

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Von

Denise Fiege

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Über den Autor

Denise Fiege lernt an der Friedrich-Alexander-Universität. Sie studiert im 2-fach Bachelor die Studiengänge Philosophie und Theater- und Medienwissenschaft. Da sie in jedem Semester mehrere wissenschaftliche Arbeiten schreibt sind ihr die wissenschaftlichen Vorgaben schon vertraut. Deshalb erstellt sie bei BachelorPrint als Werkstudentin Beiträge für das Wissensportal, um ihr Wissen mit Kommilitonen zu teilen.

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Literaturverzeichnis

Fiege, D. (2024, Mai 10). Entgeltlich oder entgeldlich – Die richtige Schreibweise. BachelorPrint. https://www.bachelorprint.at/rechtschreibung/entgeltlich/ (abgerufen 26.12.2024)

Verweis im Text

Klammern
(Fiege , 2024)
Im Text
Fiege (2024)

Literaturverzeichnis

Fiege, Denise. 2024. "Entgeltlich oder entgeldlich – Die richtige Schreibweise." BachelorPrint, abgerufen Mai 10, 2024. https://www.bachelorprint.at/rechtschreibung/entgeltlich/.

Verweis im Text

Klammern
(Fiege 2024)

Literaturverzeichnis

Denise Fiege, "Entgeltlich oder entgeldlich – Die richtige Schreibweise," BachelorPrint, Mai 10, 2024, https://www.bachelorprint.at/rechtschreibung/entgeltlich/ (abgerufen December 26, 2024).

Fußnoten

short note
Fiege, "Gekürzter Titel."

Literaturverzeichnis

Fiege, Denise: Entgeltlich oder entgeldlich – Die richtige Schreibweise, in: BachelorPrint, 10.05.2024, [online] https://www.bachelorprint.at/rechtschreibung/entgeltlich/ (abgerufen 26.12.2024).

Fußnoten

Vollbeleg
Fiege, Denise: Entgeltlich oder entgeldlich – Die richtige Schreibweise, in: BachelorPrint, 10.05.2024, [online] https://www.bachelorprint.at/rechtschreibung/entgeltlich/ (abgerufen 26.12.2024).
Direktes Zitat
Fiege, 2024.
Indirektes Zitat
Fiege, 2024.

Literaturverzeichnis

Fiege, Denise (2024): Entgeltlich oder entgeldlich – Die richtige Schreibweise, in: BachelorPrint, [online] https://www.bachelorprint.at/rechtschreibung/entgeltlich/ (abgerufen 26.12.2024).

Verweis im Text

Direktes Zitat
(Fiege, 2024)
Indirektes Zitat
(Fiege, 2024)
Im Text
Fiege (2024)

Literaturverzeichnis

Fiege, Denise. "Entgeltlich oder entgeldlich – Die richtige Schreibweise." BachelorPrint, 10.05.2024, https://www.bachelorprint.at/rechtschreibung/entgeltlich/ (abgerufen 26.12.2024).

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(Fiege)
Im Text
Fiege

Literaturverzeichnis

Nummer. Fiege D. Entgeltlich oder entgeldlich – Die richtige Schreibweise [Internet]. BachelorPrint. 2024 [zitiert 26.12.2024]. Verfügbar unter: https://www.bachelorprint.at/rechtschreibung/entgeltlich/


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